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Anrechnung von Vermögen

 

  • Bargeld

  • Bankguthaben

  • Aktien

  • Bausparverträge

  • Schenkungen innerhalb der vergangenen 10 Jahre

  • Lebensversicherungen

  • Immobilien

  • Schmuck oder

  • Autos.

Bei der Berechnung Ihres Leistungsanspruchs werden unter anderem nicht berücksichtigt:

  • ein angemessener Hausrat

  • ein angemessenes Kfz für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und

  • für die Altersvorsorge bestimmte Vermögensgegenstände, wenn Sie oder Ihr Partner von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind.

Wichtige Fragen!

Müssen meine Kinder ihre Sparbücher auflösen?

Was passiert mit meinem Bausparvertrag?

Kann die Verwertung meines Vermögens unwirtschaftlich sein?

Gibt es eine Sonderregelung bei Wertsachen, die einen Erinnerungswert haben?




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